Allgemeines Zivilrecht

 


Das allgemeine Zivilrecht ist umfassend und beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Die wichtigsten Punkte lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:


  • Kaufrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Schadensersatzrecht
  • Deliktsrecht
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Immobilienrecht


Aufgrund des Umfangs dieses Rechtsgebietes erfolgt die Betreuung unserer Mandanten durch Rechtsanwalt Herkenrath sowie Rechtsanwalt Massolle.