Bau- und Architektenrecht


Im Mittelpunkt der Beratung im Bau- und Architektenrecht durch Herrn Rechtsanwalt Herkenrath stehen die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Bauunternehmen, Handwerkern und Architekten einerseits sowie das Verhältnis zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmen andererseits. Schon in der Gestaltung des Bauvertrages entscheidet sich das Wohl und Wehe des Bauvorhabens. Daher ist es schon vor der Unterzeichnung eines Bauvertrages wichtig, sich eingehend zu informieren und beraten zu lassen, um die wirtschaftlichen Risiken des Bauvorhabens ausgewogen zwischen den Vertragsparteien aufzuteilen und schwerwiegende Folgeprobleme von vornherein zu vermeiden. Herr Rechtsanwalt Herkenrath setzt sich im Bau- und Architektenrecht insbesondere in den folgenden Bereichen für Sie ein:


  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen aller Art
    (einschließlich Generalunternehmer- und Subunternehmerverträge
  • Rechtliche Baubegleitung
  • Sicherheiten und Zurückbehaltungsrechte
  • Bauverzögerungen und Baubehinderung
  • Mängelgewährleistungsrechte
  • Selbständiges Beweisverfahren