Strafrecht


Wir vertreten und beraten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise


  • Jugendstrafrecht
  • Haftsachen
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Kapital- und Sexualdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)


Bitte berücksichtigen Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren die folgenden beiden grundlegenden Regeln:


  1. Beauftragen Sie Ihren Verteidiger so früh wie möglich. Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung werden regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
  2. Keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft!